Zeitlehren
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FAQ

Welche Fristen und Termine sind für einen Antrag zu beachten?

 

Reise- und Druckkostenzuschüsse können fristunabhängig und jederzeit gestellt werden.

Die aktuellen Antragsfristen für den allgemeinen Förderbetrag und das Programm Orientierungshilfe Promotion finden Sie auf der Startseite sowie bei den jeweiligen Ausschreibungen.

Was muss ich beachten, wenn ich bereits Zuwendungen von einer anderen Bildungsförderungseinrichtung beziehe?

 

Seitens Zeitlehren bestehen für Sie keine Einschränkungen bezüglich anderweitiger Förderungen und Stipendien, d.h. Sie können unsere Promotionszuschüsse auch neben anderen Zuwendungen erhalten. Sie sollten jedoch beachten, dass von Seiten anderer Stipendiengeber zum Teil solche  Einschränkungen bestehen, so dass Sie im Zweifel eine Förderung durch uns bei der entsprechenden Einrichtung angeben und die Zulässigkeit einer Doppelförderung abklären sollten.

In welcher Form soll die Bewerbung eingehen?

Bitte senden Sie uns Ihre Unterlagen elektronisch per E-Mail zu, nach Möglichkeit in einem Dokument zusammengefasst.

Wann erfahre ich, wie es nach meinem Antrag weitergeht?

 

Wenn Sie unseren allgemeinen Promotionszuschuss beantragt haben, werden Sie bis zum Ablauf von max. 12 Wochen nach dem Ende der Antragsfrist von uns Bescheid darüber bekommen, ob Sie den Förderbetrag erhalten. 

Wenn Sie einen Reise- oder Druckkostenzuschuss oder Teilnahme am Orientierungsworkshop beantragt haben, werden wir uns zeitnah, in der Regel innerhalb weniger Wochen, mit Ihnen in Verbindung setzen.

Was passiert mit meinen Daten im Bewerbungsverfahren?

Die Daten werden vertraulich behandelt. Unsere Datenschutzerklärung sehen Sie hier. Förderungsempfänger*innen der Stiftung Zeitlehren entscheiden außerdem im Rahmen der Fördervereinbarung selbst, ob und in welcher Form ihre Daten auf der Förderungsliste veröffentlicht werden sollen und ob ihre Kontaktdaten für eine spätere Kontaktpflege in Form von Newslettern oder Einladungen zu Netzwerk- oder Kooperationsveranstaltungen gespeichert werden. Die entsprechenden Einwilligungen hierzu können jederzeit insgesamt oder gesondert widerrufen werden. Darüber hinaus speichert die Stiftung Zeitlehren die Daten von Bewerber*innen nur, soweit dies für den ordnungsgemäßen Ablauf des Bewerbungsverfahrens und gegebenenfalls der Förderungsmaßnahme sowie für die interne Dokumentation der Stiftungstätigkeit erforderlich ist.