Zeitlehren
Zeitlehren

Der Allgemeine Förderbetrag wird alle zwei Jahre ausgeschrieben - das nächste Mal im Frühjahr 2024. 

 

Allgemeiner Förderbetrag

Wenn Sie einen Allgemeinen Förderbetrag als einmaligen Zuschuss (in Höhe von 2.500,- €) zu Ihrem Dissertationsprojekt beantragen möchten, übersenden Sie uns neben Ihrem Anschreiben bitte folgende Unterlagen und Nachweise:

 

  • tabellarischer Lebenslauf
  • Nachweis der fach- und studienbezogenen Eignung durch
    • aktuelles Gutachten der/des betreuenden Hochschullehrers/In zu Ihrem Dissertationsvorhaben
    • Zeugniskopien (akademische Abschlüsse, Hochschulreife)
  • Nachweis über die Anmeldung der Promotion (Kopie/Scan)
  • Zusammenfassung des Promotionsvorhabens in 15-25 Zeilen (verständlich auch für die interdisziplinäre Begutachtung)
  • Exposé von 8 -10, max. 15 Seiten mit
    • Darlegung des Themas und der konkreten Fragestellung
    • Stand der Forschung
    • methodischem Vorgehen
    • Stand der Arbeit, weiterem Zeitplan
    • vorläufiger Gliederung
    • ggf. bisherige/erwartete Ergebnisse
    • ggf. Bibliographie (max. eine Seite).
    • Bitte achten Sie auch im Exposé unbedingt auf eine korrekte Zitierweise und fundierte Belege!
  • kurze Angaben darüber, zu welchem Zweck der Promotionszuschuss eingesetzt werden soll (zB Beitrag zum Lebensunterhalt, Reisekosten etc.; Nachweis nicht erforderlich)
  • Ausgefülltes Formular "Angaben zum Antrag" (hier zum Download).

 

Form der Einsendung:

Bitte senden Sie uns Ihren Antrag elektronisch zu. Das Antragsformular und alle weiteren Unterlagen dabei bitte in einer PDF-Datei zusammenzufassen.

 

Ihre Unterlagen werden vertraulich behandelt und im Falle einer Absage spätestens zwei Monate nach Mitteilung der Entscheidung vernichtet.

 

Im Falle einer Allgemeinen Förderung bitten wir nach Veröffentlichung der Dissertation um Nennung der Stiftung im Vorwort sowie um die Übersendung eines Belegexemplares.