Der Allgemeine Förderbetrag wird alle zwei Jahre ausgeschrieben - die nächste Ausschreibung erfolgt im
Januar 2026. 
 
Allgemeiner Förderbetrag
   Wenn Sie einen Allgemeinen Förderbetrag als einmaligen Zuschuss (in Höhe von 2.700,- €) zu Ihrem Dissertationsprojekt beantragen möchten, schicken Sie uns
neben Ihrem Anschreiben bitte folgende Unterlagen und Nachweise:
 
- tabellarischer Lebenslauf
 
- aktuelles Gutachten der/des betreuenden Hochschullehrers/in zum Dissertationsvorhaben
 
- Zeugniskopien (akademische Abschlüsse, Hochschulreife)
 
- Nachweis über die Anmeldung der Promotion (Kopie/Scan)
 
- Zusammenfassung des Promotionsvorhabens in 15-25 Zeilen (verständlich auch für die interdisziplinäre Begutachtung)
 
- Exposé von 8 -10, max. 15 Seiten mit
- Darlegung des Themas und der konkreten Fragestellung
 
- Stand der Forschung
 
- methodischem Vorgehen
 
- Stand der Arbeit, weiterem (grobem) Zeitplan
 
- vorläufiger Gliederung
 
- ggf. bisherige/erwartete Ergebnisse
 
- ggf. Bibliographie (max. eine Seite).
 
- Bitte achten Sie auch im Exposé unbedingt auf fundierte Belege und eine korrekte Zitierweise!
 
 
- kurze Angaben darüber, zu welchem Zweck der Promotionszuschuss eingesetzt werden soll (zB Beitrag zum Lebensunterhalt, Reisekosten etc.; Nachweis
nicht erforderlich)
 
- Ausgefülltes Formular "Angaben zum Antrag" (hier zum Download).
 
 
 
Bitte senden Sie uns Ihren Antrag elektronisch und in einer PDF-Datei zu.
 
Ihre Unterlagen werden vertraulich behandelt und im Falle einer Absage spätestens zwei Monate nach Mitteilung der Entscheidung vernichtet.
Informationen zu den Vergabekriterien finden Sie hier.